Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern steht an

Am 04.07.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Damit soll nicht ehelichen Vätern gesetzlich ermöglicht werden, auch ohne Zustimmung der Kindesmutter, notfalls sogar gegen deren ausdrücklich geäußerten Willen, die elterliche Sorge für ihre Kinder zu erhalten.

 



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