Immobilienrecht

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken oder auch deren Verwaltung stehen. Wir beraten Sie umfassend in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Kauf/Verkauf, Übertragung, Teilung, Finanzierungsvoraussetzungen (Grundschulden/Hypotheken), Wege-, Leitungs-, Altenteilsrechte sowie sämtlichen hiermit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.

 

Profitieren Sie von unserem großen Erfahrungsschatz, den wir uns auf Grund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet und unserem Notariat angeeignet haben.

 

Bei dem Gericht, an dem das Grundbuch geführt wird, herrscht Beurkundungszwang für alle Angelegenheiten, die Grundstücke betreffen. Nur in Ausnahmefällen kann auf die Vorlage von Urkunden verzichtet werden. In Grundstücksangelegenheiten werden Urkunden regelmäßig durch einen Notar erstellt, der Anträge und Wünsche der Vertragsparteien in die richtige Form bringt und sie dem Grundbuchamt zur Entscheidung vorlegt.

 

Gern beraten wir Sie in sämtlichen Grundstücksangelegenheiten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die richtige Vertragsgestaltung, damit Ihr Vorhaben erfolgreich ist.

 

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