Familien- und Erbrecht

Familien- und Erbrecht

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts sind Notare für die Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie für Adoptionen zuständig.

Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts errichten wir für die Beteiligten Erbverträge, Einzeltestamente und gemeinschaftliche Testamente.

 

Wir erstellen und beurkunden Verträge über die vorweggenommene Erbfolge, auch auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge. Hierbei wirken wir mit den steuerlichen Beratern zusammen, um eine für die Beteiligten günstige Abstimmung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu erwirken.

 

Im Bereich des Erbrechts sind wir ferner für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen sowie deren Weiterleitung an das Nachlassgericht zuständig. Soweit ein Beteiligter die Erbschaft ausschlagen möchte, beglaubigen wir auch diese Erklärung.

Wir geben zu,
wir haben gerne Recht.