Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zu den langjährigen Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei. Seit Jahrzehnten werden Mandanten in diesem Bereich durch unsere Kanzlei mit hoher Spezialisierung kompetent und erfolgsorientiert betreut

 

Sowohl das Wohnraummietrecht als auch das gewerbliche Mietrecht haben sich zu einem derart komplexen Themengebiet entwickelt, dass sich ohne die Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt Ansprüche nur schwer durchsetzen lassen.
Zu den Tätigkeitsbereichen gehört die Beratung und Vertretung zum Beispiel in folgenden Bereichen:

 

  • Vertragsgestaltung, insbesondere Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Kündigung, fristlose Kündigung, Eigenbedarfskündigung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Mieterhöhung bei Modernisierung
  • Mängel bzw. Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen
  • Rückzahlung der Mietkaution
  • gewerbliches Mietrecht, insbesondere wegen vorzeitiger Beendigung von Zeitmietverträgen
Wir geben zu,
wir haben gerne Recht.