Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

In unserem langjährigen Beratung- und Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Hierdurch ist es uns möglich, die Interessen und Strategien der Gegenseite nachzuvollziehen und dies bei unserer Tätigkeit für unseren Mandanten zu nutzen. Wir entwerfen auf Sie oder Ihr Unternehmen individuell abgestimmte Arbeitsverträge. Im Rahmen unserer Beratungen helfen wir Ihnen, Fehler und Fehlentscheidungen bei der Begründung, Kündigung, Aufhebung oder Abwicklung von Arbeitsverträgen zu vermeiden. Sind Sie von einer Kündigung betroffen, zeigen wir Ihnen Wege auf, den Rechtstreit in Ihrem Interesse gütlich zu regeln. In gerichtlichen Verfahren kämpfen wir für Ihr Recht.

 

Wir vertreten Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Es steht Ihnen dabei ein erfahrener Fachanwalt zur Seite.

 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht bilden:

 

  • individuelles und
    kollektives Arbeitsrecht
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Begründung Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag
  • Kündigung
  • Urlaubsanspruch
  • Wettbewerbsverbot
  • Zeugnis
  • Befristungsregelung
  • Betriebsrentenzusage
  • Betriebsvereinbarung Möglichkeiten
  • Einstellung von Mitarbeitern
  • Betriebsverfassungsrecht
Wir geben zu,
wir haben gerne Recht.