Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts ist der Notar mit Verträgen über die entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung und Übertragung von Häusern, Wohnungen, Baugrundstücken usw. befasst.
Ferner erstellen wir als Notare Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, beurkunden für den Eigentümer Grundschulden und Hypotheken zur grundbuchrechtlichen Absicherung von Darlehen. Auch sind wir für die Bestellungen von Dienstbarkeiten, wie z.B. Wegerechte und Leitungsrechte zuständig.
Wir geben zu,
wir haben gerne Recht.
wir haben gerne Recht.