Verkehrsrecht
Wer Geschädigter eines Unfalls ist, hat viele Fragen: Welche Schäden werden ersetzt? Steht mir ein Schmerzensgeld für entstandene Verletzungen zu? Was ist mit dem Fahrtkosten, die Angehörigen für Fahrdienste z.B. zum Arzt entstanden sind? Wem gegenüber sind die Ansprüche geltend zu machen? Kommen Zahlungen meiner Unfallversicherung oder Berufunfähigkeitsversicherung in Betracht?
Im Unfallschadenrecht beraten und vertreten wir Sie in diesen und allen weiteren Fragen. Ziel unserer Tätigkeit ist dabei eine schnelle und vollständige Regulierung, damit Sie wieder Zeit für die schönen Seiten des Lebens haben.
Im Verkehrsrecht vertreten wir Sie, wenn Sie z.B. bei Kaufverträgen, Finanzierungsverträgen oder Leasingverträgen Probleme haben.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Bußgeldverfahren. Wir bringen Sie hier durch unsere Beratung und Tätigkeit auf Augenhöhe mit Behörden und Gerichten.
wir haben gerne Recht.