Familienrecht
Die Tätigkeit im Familienrecht erfordert daher neben einer fundierten Rechtskenntnis ein besonderes Fingerspitzengefühl und einen geschulten Blick für die Komplexität der Angelegenheit Hier greift die Kanzlei an der Este auf eine jahrelange Schwerpunkttätigkeit und den hohen Grad der Spezialisierung durch die Fachanwaltschaft zurück.
In familienrechtlichen Angelegenheiten entwickeln wir mit Ihnen stets individuelle Strategien unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und erarbeiten Lösungen nach dem Motiv „das Ganze sehen, das Richtige tun“.
Unsere Tätigkeit fängt dabei nicht erst nach dem Entstehen eines Konflikts an. Eine frühzeitige Beratung z.B. über die familienrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Rahmen von Eheverträgen oder die möglichen Folgen einer Trennung kann helfen, unnötige Nachteile zu vermeiden oder Streitigkeiten zu verhindern.
Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Erarbeitung / Überprüfung von Eheverträgen
- Erarbeitung / Überprüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Trennung
- einvernehmliche und streitige Ehescheidung
- Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
- Auseinandersetzung des Vermögens oder einer gemeinsamen Immobilie
- Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
- Begleitung durch eine Mediation
- außergerichtliche Vertretung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren

wir haben gerne Recht.