Am 25.10.2013 ist die “7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” (VgV) in Kraft getreten. Mit der Änderung sind u.a. personenbezogene Zuschlagskriterien jetzt teilweise zulässig. Diese Änderung der Vergabeverordnung enthält zwei wichtige Änderungen für europaweite Auftragsvergaben der öffentlichen Hand:
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