Böller im Dixi-Klo - Fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Krefeld hat durch Urteil vom 30.11.2012 entschieden, dass die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf. Das gilt selbst dann, wenn die Verletzung des Kollegen nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:

 



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