Erbrecht, aktuell

Ersatz der Bestattungskosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag.

Der BGH (Beschluss vom 14.12.2011 – IV ZR 132/11 – ) hat nunmehr entschieden, dass ein Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten neben § 1968 BGB auch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag bestehen kann. Der Entscheidung des BGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde

 



<< zurück