Elternunterhalt: neue Selbstbehalte seit Januar 2015

Seit dem 01.01.2015 gelten neue Selbstbehaltsätze im Unterhalt. Insbesondere beim Elternunterhalt haben sich die Selbstbehalte deutlich erhöht. Bisher betrug der angemessene Selbstbehalt eines unterhaltsverpflichteten Kindes gegenüber einem Elternteil, für den Elternunterhalt geltend gemacht wird, 1.600,00 €. Dieser Selbstbehalt hat sich um 200,00 € auf 1.800,00 € erhöht. Ist das unterhaltsverpflichtete Kind verheiratet und lebt es mit seinem Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt, ist für diesen ein Eigenbedarf mit 1.440,00 € hinzuzurechnen. Bis 2014 betrug der Eigenbedarf lediglich 1.280,00 €. Dies gibt Anlass, Unterhaltsberechnungen, die vor Januar 2015 gefertigt wurden, zu überprüfen.

 

Auch die Selbstbehalte im Kindes- und Ehegattenunterhalt wurden angepasst. Mit der Neuregelung der Düsseldorfer Tabelle verbunden ist jedoch erneut nicht eine Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge. Diese sind unverändert geblieben. Die neue Düsseldorfer Tabelle ist abrufbar unter:

 

www.olg-duesseldorf.nrw.de/info/duesseldorfer_tabelle/tabelle-2015/index.php



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