Der BGH hat entschieden, dass Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines im Heim lebenden Elternteils entstehen, bei der Berechnung des Unterhaltes zu berücksichtigen sind.
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Der BGH hat entschieden, dass Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines im Heim lebenden Elternteils entstehen, bei der Berechnung des Unterhaltes zu berücksichtigen sind.