Ab dem 01.01.2013 gelten im Unterhaltsrecht aufgrund einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle neue Selbstbehalte für Erwerbstätige.
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Ab dem 01.01.2013 gelten im Unterhaltsrecht aufgrund einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle neue Selbstbehalte für Erwerbstätige.