„Auf diesem Parkplatz gelten die Bestimmungen der StVO“. Wirklich?

Das Landgericht Detmold hat erneut bestätigt, dass nicht nur Papier, sondern auch auf Parkplätzen angebrachte Schilder geduldig sind. Wo StVO (Straßenverkehrsordnung) drauf steht, ist nicht immer StVO drin. Das Landgericht Detmold hatte über Schadensersatzansprüche zu entscheiden, die

 



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