Neues aus Buxtehude: Baurecht
Ersatz von Gutachterkosten bei Kauf von mangelhaftem Baumaterial
Verbraucher A erwirbt bei einem Baustoffhändler Parkett, eine Verlegeanleitung liegt bei. Dieses Parkett hatte der Baustoffhändler zuvor beim Händler bezogen. mehr >>Keine Reaktion auf Mängelbeseitigungsanzeige: Leistung abgenommen!
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass die förmliche Endabnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Abnahmeantrag des Auftragnehmers (AN) mehr >>Am 25.10.2013 ist die Änderung der VgV in Kraft getreten
Am 25.10.2013 ist die “7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” (VgV) in Kraft getreten. Mit mehr >>Auch eine Teilschwarzgeldabrede führt zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 16.08.2013 entschieden, dass der gesamte Werkvertrag nichtig ist, wenn für Handwerkerleistungen zum Teil eine mehr >>Unterschreibt ein Sachverständiger ein Abnahmeprotokoll mit “i.A.” gilt die Abnahme als erfolgt
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 11.04.2013 (Az.: 5 U 127/12) entschieden, dass eine Abnahme auch dann erfolgt mehr >>Architektenhonorar
Macht der Architekt sein Honorar für von ihm erbrachte Planungsleistungen geltend und leugnet der Bauwillige das Zustandekommen des (mündlichen) Architektenvertrags, mehr >>Unzulässige Verkürzung der Verjährung in AGB
Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist unzulässig, da sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt. mehr >>Keine deliktischen Ansprüche des Auftraggebers bei mangelhafter Werkleistung
Wird bei der Ausführung einer vertraglich geschuldeten Bauleistung in bestehendes Eigentum des Auftraggebers eingegriffen, entstehen keine deliktischen Ansprüche, wenn dieser mehr >>Wann sich das Baugrundrisiko realisiert…
Das Baugrundrisiko verwirklicht sich erst dann, wenn trotz bestmöglicher Untersuchung des Baugrundes, ohne dass ein Verschulden des Bauherrn (Auftraggeber) oder mehr >>
Wir geben zu,
wir haben gerne Recht.